Die Ratsgruppe wurde kurz nach den Kommunalwahlen 2014 gegründet, da sich zwischen Bürger für Hohenlimburg und Piraten Hagen schnell programmatische und menschliche Übereinstimmungen ergaben. Leider sahen wir uns danach mit einer Ablehnung der Gruppe durch die Verwaltung der Stadt Hagen konfrontiert, die einen langen Gang durch die Gerichte nach sich zog. Diese Auseinandersetzung endete erst am 4. September 2015 vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass schon die Ablehnung der Ratsgruppe auf dem Weg eines Verwaltungsaktes nicht zulässig war. Die entsprechenden Bescheide vom 3. Juli 2014 wurden somit im Rahmen der Verhandlung aufgehoben.
Des Weiteren wurde vom Vorsitzenden Richter ausgeführt, dass eine Ratsgruppe dann anzuerkennen ist, wenn die Mitglieder den Willen zum gleichgerichteten politischen Wirken bekunden und dem keine deutlich begründeten Zweifel entgegen stehen. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht zahlreiche programmatische Übereinstimmungen zwischen den Bürgern für Hohenlimburg und den Piraten Hagen. Spätestens mit dem Urteil des OVG vom 12. Dezember 2014 (15 B 1139/14) in einem gleich gelagerten Fall hätte der Stadt Hagen klar sein müssen, dass die Ratsgruppe anzuerkennen ist.
Um dem endgültigen Urteil des Verwaltungsgerichts zuvorzukommen, erkannte die Stadt Hagen die Ratsgruppe am 10. September 2015 im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses an.